Musst du die Wohnung beim Auszug renovieren?

Immer wieder kommt die Frage auf: Muss ich als Mieter die Wohnung renovieren bei Auszug? Oder kann der Mieter verlangen, dass ich den Parkettboden abschleife? Was sagt hier das Mietrecht?

Wir beantworten euch alle Fragen.

Wohnung renovieren bei Auszug?

Wohnung renovieren bei Auszug? (© Tom Bayer – Fotolia.com)

Vorab die gute Nachricht: Wenn keine Klausel bzgl. der Renovierung bei Auszug im Mietvertrag steht, der muss auch nicht Streichen oder sonstige Renovierungstätigkeiten durchführen. Doch das ist eher selten der Fall. Meist ist im Mietvertrag vereinbart, was der Mieter bei Auszug zu leisten hat.

[note class=”warn”] Bitte denkt daran, dass hier keine Rechtsberatung stattfindet. Im Zweifel fragt lieber einen Anwalt.[/note]

Vor dem Auszug frisch renoviert?

In einigen Mietverträgen gibt es oft die Klausel, dass beim Auszug unabhängig von der letzten Renovierung zu renovieren ist. Stellt euch vor, ihr habe die Wohnung frisch gestrichen und zieht zwei Monate später aus. Sollte man hier noch einmal komplett renovieren? Natürlich nicht, eine solche Klausel im Mietvertrag ist unwirksam.

Renovierung nur vom Fachmann?

Steht im Mietvertrag, dass Renovierungsarbeiten nur vom Fachmann durchzuführen sind, so ist dies ebenfalls unwirksam. Führt ihr die Renovierung selbst durch, dann sollte es jedoch ordentlich gemacht werden.

Parkett abschleifen beim Auszug?

Angenommen, eure Wohnung hat Parkett. Wenn nun im Mietvertrag steht, dass ihr das Parkett bei Auszug abschleifen oder ölen lassen müsst, dann schaut euch den Boden erst mal an. Denn ihr seid beim Auszug nur für solche Schönheitsreperaturen verpflichtet, die nicht durch den üblichen Gebrauch entstanden sind. Das betrifft zum Beispiel folgende Reperaturen:

  • vom Vermieter verlegten Teppichboden austauschen
  • Fugen im Bad erneuern
  • Parkett abschleifen oder ölen
  • die Fenster streichen

Das Mietrecht ist hier manchmal nicht ganz konkret, einige Formulierungen sind hier sehr dehnbar. Weitere Informationen zu diesem komplexen Thema findet ihr auf das.de.

Fazit: Das Beste ist natürlich, ihr einigt euch in einem persönlichen Gespräch mit dem Vermieter, was ihr beim Auszug renovieren oder reparieren müsst. Denn meist wissen die Vermieter, dass sie Schönheitsreperaturen wie Parkett abschleifen so gar nicht von euch verlangen können.