Telefonanschluss abmelden beim Umzug

Den Telefonanschluss abmelden? Gründe für den Anlass einer Abmeldung bzw. Kündigung eines Telefonanschlusses gibt es viele. Bei einem bevorstehenden Umzug beispielsweise befasst man sich in der Vorbereitungsphase des Umzugs zwangsläufig mit den notwendigen Ummeldungen, Abmeldungen oder auch Kündigungen bestehender Verträge.

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Bei dieser Gelegenheit sollte man die jeweiligen Konditionen verschiedener Anbieter vergleichen, um gegebenenfalls ein günstigeres Angebot bei einem anderen Anbieter wahrzunehmen zu können.

Aber auch hier gilt die Devise: ohne Fleiß kein Preis. Bevor man seinen Telefonanschluss abmeldet, sollte man die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Anbieters genau durchlesen. Die AGB sind Bestandteil des Vertrages und weisen im Wesentlichen auf die einzuhaltenden Kündigungsfristen für die Auflösung des Vertrages hin.

Unterschiedliche Kündigungsfristen

Man kann davon ausgehen, dass die Kündigungsfristen von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich festgelegt sind. Einige Anbieter begnügen sich mit Tagesfristen, andere – und das ist die Mehrzahl – legen Kündigungsfristen von drei Monaten und mehr fest. Es gibt Regelungen der Abmeldung zum Ende eines Monats oder auch zum Ende eines Quartals. Dabei können die Kündigungsfristen und -zeitpunkte auch von dem jeweiligen Tarif abhängig sein.
Bei regulärer Abmeldung eines Telefonanschlusses genügt letztlich ein formlos aufgesetztes Kündigungsschreiben. Wird der Telefonanschluss online abgemeldet, bieten viele Anbieter einen sogenannten Kündigungsgenerator zur Eingabe einer regulären Abmeldung des Telefonanschlusses an.

Kündigungsgründe

Neben der regulären Kündigung eines Telefonanschlusses, können weitere – außerordentliche – Gründe zur Abmeldung des Telefonanschlusses vor Ende der vereinbarten Laufzeit führen:

  • Zieht ein Telefonteilnehmer aus beruflichen Gründen um, besteht ein vorzeitiges Kündigungsrecht seines Vertrages. Dem Kündigungsschreiben ist ein entsprechender Nachweis beizufügen. Hier wäre die Vorlage einer Kopie des neuen Arbeitsvertrages ausreichend.
  • Ist ein Kunde verstorben, wäre dem Kündigungsschreiben als Nachweis eine Kopie der Sterbeurkunde beizulegen.
  • Sollte der Telefonanbieter seine Vertragspflichten in grober Weise verletzt haben, z. B. bei einer länger andauernden Störung von über einer Woche, liegen möglicherweise die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung vor.

Die Form

Die Kündigung entfaltet ihre rechtliche Wirkung immer erst mit Zugang des Kündigungsschreibens bei der Telefongesellschaft. Um den Nachweis des Zugangs der Kündigung rechtssicher erbringen zu können, sollte das Kündigungsschreiben als Einschreiben oder als Einschreiben mit Rückschein versandt werden. Selbstredend ist das Kündigungsschreiben eigenhändig zu unterschreiben.
Hier findet keine Rechtsberatung statt. Im Zweifel kontaktiert bitte den Anbieter eures Telefonanschlusses.